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Abo & Karten // Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragspartner beim Karten- und Abonnementverkauf sind die Stuttgarter Philharmoniker (Kulturamt, Landeshauptstadt Stuttgart), soweit sie als Veranstalter auftreten. Dies gilt auch dann, wenn der Kartenverkauf durch Dritte erfolgt.

Abonnements

Die Bedingungen zum Abonnement anerkennt der Abonnent mit seiner Unterschrift beim Abschluss des Abonnementvertrages.

Zahlungsweise

Für das Abonnement ist eine bargeldlose Zahlung auf das in der Zahlungsaufforderung angegebene Konto möglich. Andernfalls ist im Wege des Einzugsverfahrens zu bezahlen. Die Kontobelastung erfolgt zum 1. November des jeweiligen Jahres.

Maßgeblich ist die jeweils aktuelle von den Stuttgarter Philharmonikern veröffentlichte Preisliste.

Kartenversand

Der Versand der Abonnementkarten für die bevorstehende Spielzeit erfolgt rechtzeitig.

Umtausch und Rücknahme

Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen sind nicht beabsichtigt, bleiben aber vorbehalten und begründen kein Umtausch- oder Rücknahmerecht der Abonnementkarten. Nicht besuchte Konzerte können nicht rückvergütet werden.

Erneuerung bzw. Kündigung

Neu abgeschlossene Abonnementverträge verlängern sich stillschweigend um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht bis zum 30. Juni der laufenden Spielzeit gekündigt werden.
Nach Ablauf der zweiten Spielzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis ohne rechtzeitige Kündigung unbefristet und kann ab der dritten Spielzeit durch den Abonnenten
jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Bei einem Wechsel von einer Abonnementart zu einer anderen wird ein neues Vertragsverhältnis begründet.

Ermäßigungen für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte erhalten gegen Vorlage des Schwerbehinderten-Ausweises eine Ermäßigung von 50% auf den Nettoeinzelkartenpreis. Sofern eine Begleitperson erforderlich ist (Eintrag im Schwerbehinderten-Ausweis) wird auch dieser Person eine Ermäßigung in gleicher Höhe gewährt.

Übertragbarkeit

Abonnementkarten können an dritte Personen im Namen der Abonnenten übertragen werden.

Änderung von Name, Anschrift, Bankverbindung

Der Abonnent ist verpflichtet, Änderungen des Namens, seiner Anschrift und seiner Bankverbindung unverzüglich dem Abonnementbüro schriftlich mitzuteilen.

Verlust von Abonnementkarten

Verliert ein Abonnent eine Eintrittskarte, kann ihm eine Ersatzkarte ausgestellt werden.

Einführungsveranstaltungen

Die Einführungsveranstaltungen in die Programme der Abonnementkonzerte sind für Abonnenten und Inhabern von Konzertkarten frei zugänglich.

Hausrecht

Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann weiter verhindert werden, wenn der Besucher gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen hat. Personen, die den Kartenverkauf behindern, stören oder das Publikum belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der laufenden Veranstaltung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Bild- und Tonaufzeichnungen während der Konzerte sind untersagt. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Intendanz. Mobiltelefone, Uhren mit Signalton u.ä. sind vor dem Konzert auszuschalten.

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https://www.stuttgarter-philharmoniker.de/91 | Ausdruck vom: 19.03.2024 05:00

Geschäftsstelle der Stuttgarter Philharmoniker
Gustav-Siegle-Haus, Leonhardsplatz 28
70182 Stuttgart

T: 0711 216 - 88 990 (Karten und Abonnements)
F: 0711 216 - 88 991

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www.stuttgarter-philharmoniker.de

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